
Rechtstexte
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der Neuenburg Fight Academy, Inhaber Boran Okcuoglu, Fischerstrasse 13, 79395 Neuenburg am Rhein (nachfolgend „NFA"), und ihren Kunden bzw. Mitgliedern.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die NFA hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Mitgliedschaften auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Unterzeichnung eines schriftlichen Mitgliedschaftsantrags und dessen Annahme durch die NFA zustande.
(3) Probetrainings können online oder telefonisch angefragt werden. Der Vertrag über das Probetraining kommt mit Terminbestätigung durch die NFA zustande.
§ 3 Leistungen der NFA
1) Die NFA stellt ihren Mitgliedern Trainingsräume, Equipment und qualifizierte Trainer im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
(2) Der konkrete Stundenplan kann sich verändern. Die NFA bemüht sich, Änderungen rechtzeitig bekannt zu geben.
(3) An gesetzlichen Feiertagen sowie während angekündigter Schließzeiten (z. B. Renovierung, Urlaub) findet kein Training statt. Ein Anspruch auf Beitragsreduzierung besteht hierfür nicht.
§ 4 Preise, Mitgliedsbeiträge, Zahlung
(1) Die aktuellen Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsantrag bzw. der Preisliste der NFA. Stand bei Vertragsabschluss:
Altersgruppe 1 Jahr 2 Jahre Anmeldegebühr
Kinder40 €/Monat–29 €
Jugendliche65 €/Monat55 €/Monat99 €
Erwachsene80 €/Monat70 €/Monat99 €
(2) Die Beiträge werden monatlich im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung eingezogen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die NFA berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und hat die im Mitgliedschaftsvertrag genannte Laufzeit (1 oder 2 Jahre).
(2) Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. längere Erkrankung mit ärztlichem Attest, Wegzug aus dem Einzugsgebiet).
§ 6 Hausordnung & Pflichten der Mitglieder
(1) Mitglieder sind verpflichtet, die Hausordnung der NFA einzuhalten. Diese ist in den Räumlichkeiten ausgehängt.
(2) Den Anweisungen der Trainer und Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
(3) Bei groben Verstößen (z. B. gewalttätiges Verhalten außerhalb des Trainings, Diskriminierung, Drogenkonsum) ist die NFA berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
§ 7 Haftung
(1) Die NFA haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Im Übrigen haftet die NFA nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) wurde verletzt – in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Mitglieder bestätigen mit Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrags, dass sie körperlich gesund und für das Training geeignet sind. Siehe auch Abschnitt „Haftungsausschluss für Training" unten.
(4) Für mitgebrachte Wertsachen (Garderobe, Schließfächer) wird keine Haftung übernommen. Die NFA empfiehlt, Wertsachen zu Hause zu lassen.
§ 8 Bildrechte
1) Bei Veranstaltungen, Wettkämpfen und Trainings können Fotos und Videos angefertigt werden. Diese können von der NFA für Werbezwecke (Website, Social Media, Flyer) verwendet werden.
(2) Mitglieder, die nicht auf diesen Aufnahmen erscheinen möchten, teilen dies vor Beginn der Aufnahme dem zuständigen Trainer mit. Eine bereits erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der NFA.
Stand: Mai 2026
